Arbeitsmedizin mit Anspruch
Für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden
Ihre Betriebsärztin Dr. Petra Rählmann
Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin
ermächtigte Ärztin nach Strahlenschutzverordnung
Persönliche Arbeitsmedizin für gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende
„Arbeitsmedizin mit Anspruch – für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.“ Unter diesem Motto biete ich Ihnen eine moderne, persönliche und individuelle arbeitsmedizinische Betreuung im Großraum Osnabrück bis ins Emsland an.
Ich betreue seit über 20 Jahren Betriebe unterschiedlichster Branchen und Größen. Eine kontinuierliche Kundenbindung ist für mich ein wichtiges Kriterium. Als Betriebsärztin bin ich Ihre direkte Ansprechpartnerin. Die betriebsmedizinische Betreuung findet direkt in Ihren Firmen statt, sodass Anfahrtszeiten für Sie und Ihre Mitarbeitenden entfallen.
Ohne lange Wege und Wartezeiten unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung. Ihre individuellen Probleme bearbeite ich unbürokratisch und rasch.
Ich freue mich über Ihr Interesse und eine Kontaktaufnahme.
Leistungen
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung nach ASIG § 3 und der AMR 3.3 kann ich Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge müssen alle Arbeitsbedingungen und alle arbeitsbedingten Gefährdungen berücksichtigt werden, die Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit haben können. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der ärztlichen Kenntnis des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen ausgeübt. Ich beschränke mich bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge daher nicht auf einzelne Vorsorgeanlässe.
Individueller Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter, z.B. für Tätigkeiten am Bildschirm (ehemals G37), Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42), Tätigkeiten im Lärm (ehemals G20) etc. wird angeboten und professionell durchgeführt.
Pflichtvorsorge: Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst.
Angebotsvorsorge: Bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten.
Wunschvorsorge: Bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann. Auf Wunsch der Beschäftigten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zielt darauf ab, gesundheitlich belastende Arbeitsunfähigkeiten zu verhindern und eine reibungslose Wiedereingliederung zu ermöglichen. Meine lösungsorientierte Beratung fokussiert sich auf vorhandene Ressourcen, mildert Barrieren und entwickelt konkrete, schrittweise Wiedereingliederungspläne. Die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Betriebsrat und dem betriebsärztlichen Dienst dient der Transparenz, Akzeptanz und nachhaltigem Erfolg. Ziel ist die Deblockierung der Wiedereingliederung, mit frühzeitiger Kommunikation, Ausformulierung klarer Ziele und messbaren Zwischenmeilensteinen zur Förderung von Gesundheit und Produktivität.
Gefährdungsbeurteilungen aus arbeitsmedizinischer Sicht
Unser Ziel ist Ihre Mitarbeitersicherheit und Gesundheit. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und entwickeln konkrete Maßnahmen zur Minimierung von Risiken.
Dabei werden relevanten Gefährdungen erfasst wie z.B. physische Belastungen wie Lärm, Hitze/Kälte, Stäube, Biostoffe, ergonomische Belastungen; ebenso psychosoziale Faktoren, Arbeitszeiten und Schichtmodelle. Daraufhin wird die gesundheitliche Perspektive berücksichtigt.
Folgende Punkte, wie z.B. Belastungen durch schwere Lasten, klimatische Einflüsse, körperliche und mentale Erschöpfung, Berücksichtigung von Alters- und Gesundheitsmerkmalen der Belegschaft fließen in die Beurteilung der Gefährdungen mit ein.
Somit können praktische Maßnahmen daraus abgeleitet werden: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen; Arbeitsplatzgestaltung, Schulungen, Präventionsprogramme; arbeitsmedizinische Vorsorgeempfehlungen.
Ich helfe gerne bei der Umsetzung und Nachverfolgung, unter Beachtung der Rechtgrundlagen z.B. ArbSchG, Gefahrstoffverordnung, Arbeitszeitgesetze, mit.
Vorteile für Ihr Unternehmen: Klar strukturierte Gefährdungsbeurteilung mit Verantwortlichkeiten und Fristen, Frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken und passgenaue Gegenmaßnahmen, Verbesserung von Sicherheit, Gesundheitsschutz und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.
Gerne biete ich Ihnen mein Fachwissen zur Erstellung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen an.
Mutterschutzgesetz
Für werdende Mütter werden potenzielle Risiken identifiziert, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eingeschätzt. Die Gefährdungen werden nach Art der Belastung bewertet (physisch, chemisch, biologisch, ergonomisch, psychosozial). Danach werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt (Umgestaltung der Tätigkeiten, Arbeitszeit- oder Schichtanpassungen, technische Hilfen, Pausen, Arbeitsplatzergonomie, Betriebsanweisung). Das Ziel ist eine risikoarme Tätigkeit oder eine Freistellung bei nicht vermeidbaren Gefährdungen.
Arbeitssicherheitsausschusssitzungen
Eine regelmäßige Teilnahme an den gesetzlich vorgeschrieben Sitzungen ist für mich selbstverständlich. Dabei spielen besonders die Bewertung von arbeitsmedizinischen Aspekten (z. B. Belastungen, Belastungskontrollen, Impf- und Gesundheitsvorsorge) eine große Rolle für mich.
Ich biete Ihnen Unterstützung bei Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsschutz (z. B. Einführung von Arbeitszeitmodellen, Ergonomie, Pausenregelungen). Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen (auch im Hinblick auf psychischen Gefährdungen) aus arbeitsmedizinischer Sicht und Freigaben bei Tätigkeiten. Der Datenschutz und die Vertraulichkeit stehen an höchster Stelle und sensible Gesundheitsdaten werden gemäß geltenden Bestimmungen behandelt. Zudem kann die Bereitstellung praxisnaher Hinweise für Beschäftigte angefordert werden.
Begehungen
Begehungen des Arbeitgebers erfolgen gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft und den Mitarbeitenden vor Ort, um potenzielle Gefahrenquellen zu detektieren, zu erfassen und zu klassifizieren.
In enger Abstimmung werden Maßnahmenpläne entwickelt, um ergonomisch sicheres Arbeiten zu fördern. Ebenso sollen arbeitsschutzkonformes Handeln und risikoarme Arbeitsausführung gestärkt werden. Zusätzlich wird sicherheitsbewusstes Verhalten gefördert. Gefährdungsminimierende Maßnahmen sollen umgesetzt werden, damit sichere Arbeitsweisen beachtet, Risiken minimiert und eine sichere Prozessführung sowie sichere Betriebsabläufe gewährleistet sind.
Alle relevanten Bereiche – von Ergonomie bis Chemie – werden berücksichtigt. Die Ergebnisse fließen in Schulungen, Unterweisungen und den Notfallplan ein, für nachhaltige Sicherheit und den Schutz der Mitarbeitenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Ihrer Mitarbeiter wird einer medizinischen Risikobewertung unterzogen. Die Beratung umfasst passgenaue Größen, Komfort, Hautverträglichkeit und Langzeitverträglichkeit. Schulungen zu korrekter Anwendung, regelmäßiger Funktionsprüfung steigern Akzeptanz, Durchsetzung und Schutzwirkung für Mitarbeitende.
Impfungen
Prävention vor Infektionskrankheiten gelingt zuverlässig durch Impfungen. Wir bieten regelmäßig Influenzaimpfungen als Sonderaktionen an. Zusätzlich beraten wir Ihre Mitarbeitenden gerne zu Impfungen für Auslandsreisen. So schützen wir Sie und Ihre Mitmenschen zuverlässig. Kontaktieren Sie uns für Terminvereinbarungen und individuelle Empfehlungen rund um Impfungen und Reisevorsorge.
Zusätzliche betriebsärztliche Leistungen
Psychosomatische Grundbetreuung
Die psychosomatische Grundbetreuung durch mich unterstützt Beschäftigte bei der frühzeitigen Erkennung von Zusammenhängen zwischen körperlichen Beschwerden und psychischen Belastungen. Durch vertrauliche Gespräche, Beratung und gezielte Weitervermittlung kann ich zur Gesundheitsförderung, Prävention und nachhaltigen Arbeitsfähigkeit im Unternehmen beitragen. Sie stärkt zudem das Wohlbefinden, reduziert Fehlzeiten und verbessert das Betriebsklima langfristig.
Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, unterliegen besonderen Anforderungen gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit sowie der frühzeitigen Erkennung möglicher gesundheitlicher Risiken. Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten mit Strahlenexposition, als auch die Früherkennung möglicher gesundheitlicher Risiken stehen dabei im Vordergrund. Eine Individuelle Beratung zur Reduzierung der Strahlenbelastung kann ich Ihnen am Arbeitsplatz anbieten.
Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen und Beratungen
Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen dienen der systematischen Ermittlung persönlicher und gesundheitlicher Eignung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Ergänzt werden können medizinische Vorsorgeuntersuchungen durch neurologische Screening-Verfahren sowie Augen–/Hören basierte Funktionsprüfungen, die für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) besonders relevant sind.
Kriterienkataloge und Anforderungsprofile (Anforderungsanalyse, Kompetenzmodell) bilden die Grundlage für objektive Einstellungsentscheidungen und minimieren Diskriminierung. Beratungen umfassen präventive Gesundheitsförderung, risikoabgeleitete Arbeitsplatzgestaltung, ergonomische Maßnahmen und ggf. individuelle Rehabilitationsprogramme.
Bei zukünftig Beschäftigten erfolgt die Beurteilung im Rahmen einer integrativen Gesundheitsstrategie, die Transparenz, Freiwilligkeit und Datenschutz gemäß DSGVO sicherstellt. Ziel ist eine sichere Einsatzfähigkeit, reduzierte Fehlzeiten und nachhaltige Personalauswahl unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben.
Verkehrsmedizinische Untersuchung nach FeV
Für Verlängerung von LKW-Führerscheinen beim Straßenverkehrsamt werden Hör- und Sehtests durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine körperliche Untersuchung, incl. Herz- Kreislauf -Prüfung, als auch die Umfassung einer neurologische Basisuntersuchung.
Diese Bausteine prüfen die allgemeine Gesundheitslage, Seh- und Hörfähigkeit, Koordination, Gleichgewicht sowie Reaktionsvermögen, um die Verkehrstauglichkeit zuverlässig festzustellen. Falls notwendig, können weitere Laboruntersuchungen oder ergänzende Tests angeordnet werden.
Feuerwehrtauglichkeit
G26.3 Atemschutzgeräte Gruppe 3 (Tragen von luftunabhängigen Atemschutzgeräten).
Arbeitsmedizinische Vorsorge für strahlenexponiertes Personal nach Strahlenschutzverordnung
Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Strahlenexposition erfolgen gemäß ArbMedVV und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Sie dienen der Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen (§1 ArbMedVV) sowie der ärztlichen Überwachung exponierter Personen (§§77–81 StrlSchV) durch ermächtigte Ärzte. Die Untersuchungen für strahlenexponierte Mitarbeiter umfassen Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutbild sowie Beurteilung der Strahlenexposition. Ziel ist die Früherkennung gesundheitlicher Risiken, die Sicherstellung der Eignung und der Schutz vor strahlenbedingten Schäden gemäß gesetzlichen Vorgaben.
Über uns
Dr. med. Petra Rählmann
Fachärztin für Arbeits- und Allgemeinmedizin mit den Zusatzqualifikationen nach Strahlenschutzverordnung und Verkehrsmedizin.
In meiner Funktion als Betriebsärztin, werde ich die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter nachhaltig unterstützen.
Ich habe bereits zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichsten Sparten betreut und habe somit ein breites Erfahrungsspektrum.
Seit über 15 Jahren bin ich in der Arbeitsmedizin tätig und bringe wertvolle, weitgefächerte Erfahrung aus der allgemeinmedizinischen Praxis mit. Spezielle Kenntnisse in der Ernährungsberatung, Herzkreislauf- Diagnostik können helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu detektieren und das Wohlbefinden Ihrer Angestellten zu fördern.
Gerne berate ich Sie, um in Ihrem Unternehmen gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu gestalten.
Meine individuelle und praxisnahe Tätigkeit in Ihren Betriebsstätten gewährleistet eine gezielte Betreuung auf Ihre speziellen Anforderungen.
1994 – 2001
Medizinstudium an der Georg-August-Universität Göttingen
2001- 2011
Facharztausbildung zur Allgemeinärztin
2011 – 2016
Facharztausbildung zur Arbeitsmedizinerin/Strahlenschutzermächtigung
2017-2025
Tätigkeit als Allgemein- und Arbeitsmedizinerin
Abschlüsse:
08/2011 Fachärztin für Allgemeinmedizin
➔ Psychosomatische Grundbetreuung
10/2014 Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
02/2016 Fachärztin für Arbeitsmedizin
➔ 05/2016 Strahlenschutz ermächtigte Ärztin
➔ 2019 Verkehrsmedizin
Dissertation
Abteilung für Transfusionsmedizin der Georg-August-Universität Göttingen, Prof. Köhler
Thema: Ausprägung von Adhäsionsmolekülen auf Stammzellen
E-Mail-Adresse
diana.girvan@os-arbeitsmedizin.de
Diana Girvan – Praxismanagerin
Als gelernte Bürokauffrau mit der zusätzlichen Qualifikation als Betriebswirtin im Bereich Management im Gesundheitswesen sowie als Qualitätsmanagementbeauftragte verbinde ich fundiertes Fachwissen mit einer ausgeprägten Leidenschaft für Organisation und Struktur.
Meine berufliche Ausrichtung liegt im Praxismanagement einer arbeitsmedizinischen Praxis – dort, wo reibungslose Abläufe, klare Prozesse und eine effiziente Terminplanung entscheidend sind. Besonders im Zusammenspiel mit Unternehmen ist eine strukturierte Organisation unerlässlich, um Untersuchungen, Beratungen und betriebliche Abläufe zuverlässig und professionell umzusetzen.
Mit einem Blick fürs Detail und einem Gespür für praktikable Lösungen sorge ich dafür, dass Termine optimal koordiniert und betriebliche Anforderungen strukturiert umgesetzt werden – damit sich unsere Kunden auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.